STÄNDIGES GERICHT DER VÖLKER : URTEIL (Extrakte)
Auf der Genozidanklage
a) Allgemeine Bestimmungen zum Völkermord
Laut der « Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes », die am 9. Dezember 1948 von der Generalversammlung der UNO verabschiedet wurde, ist Völkermord « ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht » (Artikel 1).
Diese Konvention trat am 12. Januar 1951 in Kraft und wurde von der Türkei am 31. Juli 1950 ratifiziert.
b) Anklage bezüglich des Völkermordes an den Armeniern
Die Armenier stellen zweifellos eine nationale Gruppe im Sinne der Konvention dar.
Es ist offensichtlich, dass sie ein Volk darstellen, das durch das Recht zur Selbstbestimmung geschützt ist. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass sie auch eine Gruppe sind, deren Zerstörung durch die Völkermordkonvention verboten ist. [...]
Die Regierung der Jungtürken hat sich durch die zwischen 1915 und 1917 begangenen Verbrechen des Völkermordes schuldig gemacht.
Der Völkermord an den Armeniern ist ein « Verbrechen gemäß internationalem Recht », für das der türkische Staat die Verantwortung übernehmen muss, ohne sich des Vorwandes bedienen zu können, dass der heutige Staat nur indirekt mit dem damaligen zu tun hat.
Das Übernehmen von Verantwortung bedeutet zuallererst eine Verpflichtung zur offiziellen Anerkennung, dass dieser Völkermord stattgefunden hat und dass den Armeniern dadurch schwerer Schaden zugefügt wurde.
Die Vereinten Nationen und all ihre Mitglieder haben das Recht, diese Anerkennung einzufordern und die Armenier in dieser Frage zu unterstützen. Paris (Frankreich), April 13-16, 1984
MITGLIEDER DES GERICHTS :
- François RIGAUX (Belgien), Präsident
- Madjid BENCHIKH (Algerien)
- Georges CASALIS (Frankreich)
- Harald EDELSTAM (Die Schweiz)
- Richard FALK (Vereinigten Staaten)
- Ken FRY (Australien)
- Andrea GIARDINA (Italien)
- Sean MACBRIDE (Irland)
- Leo MATARASSO (Frankreich)
- Adolfo PEREZ ESQUIVEL (Argentinien)
- James PETRAS (Vereinigten Staaten)
- Ajit ROY (Indien)
- George WALD (Vereinigten Staaten)
* * *
Wir, die wir verstreut sind über die ganze Welt, mahnen mit allen demokratischen Kräften, vom türkischem Staat,welcher seit 90 Jahren taub ist, erhört zu werden, damit die Anerkennung des Genocids, welchen das Armenische Volk durch das "Ottomanische Reich" über sich ergehen lassen musste, endgültig bestätigt wird. In der Hoffnung, dass die Nachkommen von denen, "die Gefallen sind ohne zu wissen warum" eine bessere Zukunft erwartet. Strategische geopolitische Bündnisse können niemals die Ignoranz über diesen Genocid rechtfertigen, welcher wie ein verhägnisvolles Mahnmal über der Menschheit hängt.
Das Armenische Volk (Jahr 2005).
(Besten Dank für die übermittlung des Links zu dieser Webseite an ihre politischen Vertreter)
Übersetzung Willi Moll
* * *
http://www.menq.am/imt_new/turk.html

With the support of the Switzerland-Armenia Association
Music by Alex EKIAN, vocal by Aram Kerovpyan, Akn ensemble
Concept by Jean ECKIAN
© 2005-2015